Wahlhelfer 1. und 2. Klasse in Köln

Wahlhelfer erhalten in der Tat eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Bei der Bundestagswahl 2017 betrug dieses 25 Euro für Wahlhelfer und 35 Euro für Wahlvorsteher[3]. Zusätzlich zu dieser Entschädigung gewähren viele Arbeitgeber, insbesondere im öffentlichen Dienst, ihren Angestellten einen Tag Sonderurlaub für die Tätigkeit als Wahlhelfer. Die Gewährung eines zusätzlichen Tages … Weiterlesen