Was soll das, Cookies und berechtigtes Interesse

Die Verwendung von Cookies und das Konzept des „berechtigten Interesses“ im Zusammenhang mit Datenschutz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind komplexe Themen, die oft für Verwirrung sorgen. Hier eine Erläuterung der wichtigsten Aspekte:

## Cookies und DSGVO

Cookies sind kleine Datendateien, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden, um bestimmte Informationen für Websites zu speichern. Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die durch Cookies gesammelt werden können[1].

### Arten von Cookies

1. **Technisch notwendige Cookies**: Diese sind für die Grundfunktionen einer Website erforderlich und benötigen keine explizite Einwilligung des Nutzers[3].

2. **Nicht-notwendige Cookies**: Hierzu gehören Analyse- und Tracking-Cookies, die das Nutzerverhalten verfolgen. Für diese ist eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers erforderlich[1][3].

## Berechtigtes Interesse

Das „berechtigte Interesse“ ist eine der Rechtsgrundlagen in der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Es wird oft missverstanden oder falsch angewendet[7].

### Voraussetzungen für berechtigtes Interesse

1. Der Verantwortliche oder ein Dritter hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung.
2. Die Verarbeitung ist zur Wahrung dieses Interesses erforderlich.
3. Die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen nicht[7].

### Beispiele für berechtigtes Interesse

– Kundenbeziehungen
– Verhinderung von Betrug
– Direktwerbung (unter bestimmten Umständen)
– Interne Verwaltungszwecke in Unternehmensgruppen[7]

## Problematik

Viele Website-Betreiber versuchen, den Einsatz von Cookies mit dem berechtigten Interesse zu begründen, um Daten ohne explizite Einwilligung sammeln zu können. Dies ist oft nicht DSGVO-konform, insbesondere bei Tracking- und Marketing-Cookies[1][2].

## Fazit

Die korrekte Handhabung von Cookies und die Anwendung des berechtigten Interesses erfordern eine sorgfältige Abwägung und Einhaltung der DSGVO-Vorschriften. Website-Betreiber sollten:

1. Klar zwischen notwendigen und nicht-notwendigen Cookies unterscheiden.
2. Für nicht-notwendige Cookies eine explizite Einwilligung einholen.
3. Das berechtigte Interesse nur in begründeten Fällen als Rechtsgrundlage heranziehen.
4. Eine transparente Datenschutzerklärung bereitstellen[1][3][5].

Um auf der sicheren Seite zu stehen, ist es ratsam, die Website DSGVO-konform zu gestalten und im Zweifelsfall eine Einwilligung für die Datenverarbeitung einzuholen[1].


Quellen
[1] Cookies – Einwilligung oder berechtigtes Interesse https://www.dpc-datenschutz.de/cookies-einwilligung-oder-berechtigtes-interesse-2/
[2] Was bedeutet bei Cookies „legitimes Interesse“ und wie wird man … https://www.gutefrage.net/frage/was-bedeutet-bei-cookies-legitimes-interesse-und-wie-wird-man-das-los
[3] DSGVO-konform Cookies verwenden: Diese Regeln gelten! https://www.datenschutz.org/dsgvo-cookies/
[4] Berechtigtes Interesse – MSXFAQ https://www.msxfaq.de/sonst/berechtigtes_interesse.htm
[5] Cookie Hinweis: Datenschutz & DSGVO – Datenschutzexperte https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutzerklarung-cookies-und-datenschutz
[6] Das Cookie-Urteil des EuGH: Was müssen Sie für Ihre Website … https://www.merzljak.de/healthcare-marketing-blog/eugh-cookies-dse-datenschutz
[7] Was ist eigentlich dieses „berechtigte Interesse“? – Dr. Datenschutz https://www.dr-datenschutz.de/was-ist-eigentlich-dieses-berechtigte-interesse/

1 Gedanke zu „Was soll das, Cookies und berechtigtes Interesse“

  1. Schaut man sich die Listen der Cookies an, die ein „berechtigtes Interesse“ ausweisen, entspricht das häufig der Cookiesliste. Es erscheinen weniger Abfragende mit berechtigtem Interesse, überzeugt mich aber meist nicht.
    So bleibt nichts anderes, als die Cookieslisten durchzusehen und auch die mit berechtigtem Interesse abzuwählen. Eine weitere Möglichkeit ist, diese Seiten zu verlassen und nicht mehr zu besuchen.
    Ich möchte nicht, dass mein Weg im Internet getrackt wird.

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